Teilnahmebedingungen - Wettbewerb
1 Anwendungsbereich:1.1 Diese Teilnahmebedingungen sowie die Information und Bedingungen aus der jeweiligen Ankündigung des Wettbewerbs („Wettbewerbsausschreibung“) bilden gemeinsam die gültigen Bestimmungen („Rechtlicher Rahmen“) für Wettbewerbe, Tombolas und Wettspiele (kollektiv „Wettbewerb“), die von Mitgliedern der gamigo group veranstaltet werden. Die Wettbewerbsausschreibung führt die Teilnahmebedingungen auf. Die in diesen Teilnahmebedingungen dargelegten Definitionen gelten für die Wettbewerbsausschreibung.
1.2 Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchlichkeiten zwischen diesen Teilnahmebedingungen und der Wettbewerbsausschreibung haben die in der Wettbewerbsausschreibung festgelegten Regeln Vorrang.
2 Veranstalter2.1 Der Wettbewerb wird von einem oder mehr Unternehmen aus der gamigo group organisiert (diese werden, falls zutreffend, kollektiv als „Veranstalter“ bezeichnet). Der Veranstalter sowie dessen Kontaktdaten werden in der jeweiligen Wettbewerbsausschreibung genannt.
3 Berechtigung und Teilnehmer3.1 Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig und auf natürliche Personen beschränkt. Teilnehmer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich.
3.2 Angestellte des Veranstalters, der im Wettbewerb involvierten Partner sowie deren jeweilige Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3.3 Als „Teilnehmer“ werden (unabhängig von Geschlecht) diejenigen bezeichnet, die gemäß den Paragraphen 3.1 und 3.2 teilnahmeberechtigt sind und die für die Dauer der Teilnahmeperiode („Teilnahmeperiode“) den in der Wettbewerbsausschreibung festgelegten rechtlichen Rahmen einhalten.
4 Teilnahme und Beitrag4.1 Um am Wettbewerb teilzunehmen, muss der Teilnehmer die in der Wettbewerbsausschreibung beschriebene Aufgabe („Aufgabe“) innerhalb der Teilnahmeperiode erfüllen. Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben.
4.2 Die vom Teilnehmer erfüllte und eingereichte Aufgabe ist dessen Beitrag („Beitrag“). Unter keinen Umständen darf ein Beitrag explizit sexuelle, unsittliche, obszöne, vulgäre oder diskriminierende Inhalte aufweisen. Der Beitrag darf generell nur persönliche Daten des Teilnehmers selbst enthalten.
4.3 Mit Einreichung des Beitrags geht dessen physische Komponente, sofern zutreffend, ins Eigentum des Veranstalters über. Der Teilnehmer hat kein Recht, seinen Eintrag zurückzuverlangen. Bezüglich des geistigen Eigentums des Beitrags gilt Abschnitt 5 dieser Teilnahmebedingungen.
4.4 Beiträge, die außerhalb der Teilnahmeperiode eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
4.5 Ein Teilnehmer ist von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen, wenn der rechtliche Rahmen gegen das zwingende Verbraucherschutzgesetze des Landes verstößt, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
5 Nutzungsrecht5.1 Der Teilnehmer gewährt dem Veranstalter das gebührenfreie, nicht-exklusive, unterlizenzierbare, weltweite, unbefristete und unwiderrufliche Recht, den jeweiligen Eintrag samt darin enthaltenen oder abgebildeten Bildern, Text, und anderen Inhalten (einschließlich dem Namen und Abbild des Teilnehmers, sofern anwendbar) ganz oder teilweise zur kommerziellen und nicht-kommerziellen Verwertung zu nutzen. Dies schließt alle Urheberrechte, Warenzeichen und andere damit verbundene geistige und Eigentumsrechte ein. Gesetzliche Ansprüche, die nicht ausgeschlossen werden können, bleiben unberührt.
5.2 Das vom Teilnehmer gewährte Recht zur Nutzung und kommerziellen Verwertung beinhaltet unter anderem das Recht, den Beitrag ganz oder in Teilen anzuzeigen, zu reproduzieren, nachzubilden, aufzuzeichnen, zu präsentieren, auszustellen, zu verbreiten, zu kopieren, zu editieren, zu verändern, zu modifizieren, zu ergänzen sowie von diesem etwas abzuziehen, ihn neu zu betiteln, zu verkaufen, anzupassen, mit anderen Inhalten zu kombinieren oder ihn anderweitig zu nutzen und zu verwerten.
5.3 Die Gewährung dieser Rechte ist nicht von einer Bestätigung durch den Teilnehmer abhängig. Dennoch kann eine Bestätigung der oben beschriebenen Einräumung von Rechten verlangt werden, indem der Teilnehmer aufgefordert wird, die Dokumente zur Bestätigung der Annahme des Preises auszufüllen und einzureichen; andernfalls wird der Teilnehmer von der Entgegennahme des Preises disqualifiziert.
5.4 Der Veranstalter ist in keiner Weise verpflichtet, den Beitrag eines Teilnehmers zu veröffentlichen oder bekanntzumachen.
6 Gewährung von Lizenzen durch den Veranstalter6.1 Teilnehmer sind berechtigt, in ihre Beiträge den Namen, die Marken und das Logo sowie Titel, Charaktere und andere Inhalte des Veranstalters, die mit dem Wettbewerb, wie in der Wettbewerbsausschreibung beschrieben, in Zusammenhang stehen, einzuschließen („Inhalte des Veranstalters“). Der Veranstalter gewährt Teilnehmern eine kostenfreie, nichtexklusive, widerrufliche und beschränkte Lizenz zur Nutzung von Inhalten des Veranstalters ausschließlich zum Zweck der Erstellung und Einreichung eines Beitrags für den Wettbewerb. Jegliche andere und insbesondere die kommerzielle Nutzung der Inhalte des Veranstalters ist unzulässig und kann zur Disqualifikation führen.
6.2 Werke, die aus Inhalten des Veranstalters abgeleitet sind oder diese verwenden, sind das alleinige und ausschließliche Eigentum des Veranstalters. Der Teilnehmer erkennt an, dass der Veranstalter in der Beziehung zwischen Veranstalter und Teilnehmer der Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile an allen Urheberrechten, Marken und anderen Rechten ist, die mit den Inhalten des Veranstalters verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Namen, geistiges Eigentum, Spiele, Dienstleistungen, Produkte und Produktdesigns.
7 Nutzung von Sozialen NetzwerkenBeinhaltet die Aufgabe des Wettbewerbs die Veröffentlichung eines Beitrags durch Nutzung von Twitter, Twitch, YouTube, Facebook, Instagram, Snapchat oder anderen Social-Media-Plattformen („Soziale Netzwerke“) oder eine sonstige Nutzung solcher Plattformen, gilt Folgendes:
7.1 Der Wettbewerb wird in keiner Weise von dem sozialen Netzwerk oder dessen Besitzer gesponsert, gebilligt, verwaltet oder mit der Plattform in Verbindung gebracht. Der Veranstalter ist in Bezug auf das soziale Netzwerk allein für den Wettbewerb verantwortlich.
7.2 Das Nutzerprofil des Teilnehmers muss zusammen mit allen Beiträge und Aktualisierungen, die den Wettbewerb betreffen, öffentlich einsehbar sein und für die Dauer des Wettbewerbs (falls zutreffend) öffentlich einsehbar bleiben.
7.3 Sofern es Teil der Aufgabe des Wettbewerbs ist, muss der Teilnehmer eine plattformabhängige Aktion („like“, „folgen“, Freundesanfrage senden, etc.) für den Account oder Beitrag (abhängig von der Plattform) ausführen, der in der Wettbewerbsausschreibung aufgeführt ist.
7.4 Der Teilnehmer muss den Nutzungsbedingungen, der Datenschutzerklärung und allen anderen maßgeblichen Richtlinien und Bedingungen des jeweiligen sozialen Netzwerks und dessen Besitzers zustimmen.
7.5 Der Teilnehmer stimmt zu, die jeweiligen sozialen Netzwerke von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Verletzung von Zusicherungen oder Gewährleistungen ergeben, die der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Annahme des rechtlichen Rahmens gemacht hat.
8 Zusicherungen des Teilnehmers / Entschädigung8.1 Mit der Teilnahme am Wettbewerb versichert der Teilnehmer, dass er den rechtlichen Rahmen dieses Wettbewerbs gelesen und verstanden hat, ihm zustimmt und ihn einhalten wird.
8.2 Der Teilnehmer versichert, dass er alle anwendbaren Gesetze einschließlich des Urheberrechts, des Datenschutzes und der Privat- und Öffentlichkeitsrechte einhält.
8.3 Mit der Einreichung des Beitrags versichern Teilnehmende, dass der Beitrag von ihnen produziert wurde, garantieren, dass dabei keine Rechte Dritter verletzt wurden, und stellen gamigo von jeglichen Ansprüchen aufgrund von oder im Zusammenhang mit Verletzungen von Rechten Dritter im Zusammenhang mit dem Beitrag frei. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vom Teilnehmer jederzeit den Nachweis zu verlangen, dass der Teilnehmer alle erforderlichen Rechte an den eingereichten Materialien behält, um dem Veranstalter die hierin geforderten Rechte in einer für den Veranstalter akzeptablen Form einzuräumen. Das Versäumnis, einen solchen Nachweis zu erbringen, kann zur Disqualifizierung des Teilnehmers führen.
9 Gewinner9.1 Die Gesamtzahl der Gewinner (unabhängig von Geschlecht und Anzahl als „Gewinner“ bezeichnet) ist in der Wettbewerbsausschreibung angegeben. Der Veranstalter ermittelt die Gewinner gemäß dem in der Wettbewerbsausschreibung angegebenen Verfahren zur Bestimmung der Gewinner („Bestimmung der Gewinner“). Nur teilnahmeberechtigte Teilnehmer sind berechtigt, einen Preis zu gewinnen.
10 Gewinnbenachrichtigung:10.1 Jeder Gewinner wird vom Veranstalter mittels seines E-Mail-Accounts, einem anderen als Teil des Beitrags zur Verfügung gestellten Accounts, per Post oder wie anderweitig in der Wettbewerbsausschreibung angegeben benachrichtigt. Der Veranstalter benachrichtigt die Gewinner spätestens 3 Monate nach dem letzten Tag der Teilnahmeperiode („Gewinnbenachrichtigung“). Die Rücksendung der Gewinnbenachrichtigung hat den Verfall des Preises zur Folge.
10.2 Die Gewinnbenachrichtigung kann Anweisungen des Veranstalters beinhalten (z.B. weitere Kontaktinformationen anzugeben). Der Gewinner muss diese Anweisungen befolgen. Andernfalls verliert der Gewinner seinen Anspruch auf den/die Preis(e).
10.3 Der Veranstalter hat das Recht, von einem potenziellen Gewinner den Nachweis zu verlangen, dass er der autorisierte Inhaber des mit dem Gewinnerbeitrag verbundenen Accounts ist.
11 Ablehnung von Einträgen / Disqualifizierung11.1 Der Veranstalter kann u.a. aus folgenden Gründen Beiträge ablehnen, Teilnehmer disqualifizieren oder Preise zurückfordern:
- Wenn ein Teilnehmer den Verlauf des Wettbewerbs manipuliert, einschließlich des Umstands, dass der Beitrag Viren, Trojanische Pferde oder schädlichen oder bösartigen Code enthält oder auf andere Weise dem Wettbewerb, den Nutzern der Webseite oder dem entsprechenden sozialen Netzwerk oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person schadet
- Wenn sich ein Teilnehmer in einer Weise verhält, die für andere Teilnehmer, Dritte oder den Veranstalter schädlich ist
- Wenn der Teilnehmer seine Teilnahmeberechtigung auf Verlangen des Veranstalters nicht nachweist
- Wenn der Beitrag des Teilnehmers persönliche Informationen über eine andere Person als den Teilnehmer enthält, die verwendet werden können, um diese Person zu verfolgen, zu kontaktieren oder sich als sie auszugeben
- Wenn der Beitrag des Teilnehmers sexuell explizit, anstößig, obszön, vulgär oder diskriminierend ist oder anderes anstößiges Material enthält
- Wenn der Teilnehmer gegen eine Regel oder Bedingung aus den Bedingungen und Regeln eines zutreffenden sozialen Netzwerkes verstößt
- Wenn der Teilnehmer oder sein Eintrag gegen ein Gesetz verstößt
11.2 Spätere Versuche eines bereits disqualifizierten Teilnehmers, erneut am Wettbewerb teilzunehmen (z.B. durch Einreichen mehrerer Beiträge und/oder durch Verwendung mehrerer Benutzerkonten oder falscher Kontaktinformationen), sind verboten.
11.3 Die Disqualifizierung eines Gewinners hat zur Folge, dass dieser Gewinner keinen Preis erhält. In diesem Fall kann der Veranstalter den Preis an einen anderen Teilnehmer vergeben. Dies kann durch das in der Wettbewerbsausschreibung beschriebene Verfahren zur Bestimmung der Gewinner oder durch ein anderes, der Situation angemessenes Auswahlverfahren für den Gewinner bestimmt werden. Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts kann der Veranstalter beschließen, den Preis überhaupt nicht zu vergeben.
12 Steuern12.1 Es liegt in der alleinigen Verantwortung jedes Gewinners, den/die Preis(e) bei den zuständigen Steuerbehörden oder anderen Regierungsbehörden einzureichen, wenn der Gewinner nach geltendem Recht dazu verpflichtet ist.
13 Preis(e)13.1 Der/die Preise(e), den/die die Gewinner erhalten werden, sind in der Wettbewerbsausschreibung angegeben („Preis“). Preise sind nicht übertragbar. Alle nicht beanspruchten Preise verfallen.
13.2 Handelt es sich um einen digitalen Preis (z.B. virtuelle Währung oder Items für ein Spiel), wird der Veranstalter den Preis auf den vom Teilnehmer im Rahmen des Beitrags zur Verfügung gestellten Account transferieren oder den Teilnehmer in der Gewinnbenachrichtigung auffordern, einen Account anzugeben, auf den der Gewinn transferiert werden soll.
13.3 Handelt es sich um einen physischen Preis, der kein Geldpreis ist (z.B. Hardware oder Waren), wird der Veranstalter den Teilnehmer bitten, seine Kontaktinformationen in der Gewinnbenachrichtigung anzugeben. Die Preise gelten mit der Übergabe an den Postdienstleister als vom Veranstalter an den Gewinner übergeben (diese Übergabe der Preise an den Dienstleister kann auch durch einen Sponsor erfolgen, der den/die Preis(e) für den Wettbewerb zur Verfügung stellt). Kann ein Preis aufgrund falscher Adressangaben oder der Ablehnung der Zustellung (einschließlich fehlgeschlagener Zustellversuche bei Abwesenheit des Empfängers) nicht zugestellt werden, geht dies zu Lasten des Empfängers. Weder der Veranstalter noch bestehende Sponsoren sind in diesem Fall verpflichtet, weitere Zustellversuche zu unternehmen.
13.4 Preise in Form von Reisen und/oder Veranstaltungen müssen vom Gewinner immer zu der vom Veranstalter festgelegten Zeit eingefordert werden. Andernfalls verfällt der Preis ohne Anspruch auf Kostenerstattung. Bei der Inanspruchnahme von Reisen und/oder Veranstaltungen gelten zusätzlich zu diesen Teilnahmebedingungen und allen weiteren in der Wettbewerbsausschreibung aufgeführten Bedingungen die Bedingungen des jeweiligen „Reiseveranstalters“ (dies können ein oder mehrere Dritte und/oder der Veranstalter sein). Für alle Ansprüche, die sich aus dem Reiseverhältnis und/oder einer Veranstaltung ergeben, haftet ausschließlich der Reiseveranstalter oder die anderen Leistungsträger. Alle Kosten, die über den ausdrücklich angegeben Preis hinausgehen (z.B. An- und Abreise, Verpflegung, Transport, Gebühren, Spesen, Reiseversicherung, vom (Reise-)Veranstalter genehmigte Umbuchungen) sind vom Gewinner selbstständig und auf eigene Kosten zu tragen, sofern in der Wettbewerbsausschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die Absage der Reise oder Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die der (Reise-)Veranstalter oder seine Geschäftspartner zu vertreten haben. Die Gewinner und alle Begleitpersonen müssen zu Beginn der Reise ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen. Der Gewinner und alle Begleitpersonen sind selbst und auf eigene Kosten für die Beschaffung eventuell erforderlicher Visa verantwortlich. Falls die erforderlichen Reisedokumente fehlen, kann der Veranstalter dem Gewinner den Preis entziehen. Ansprüche gegen den Veranstalter sind in diesem Fall ausgeschlossen.
13.5 Gelpreise werden nach Ermessen des Veranstalters per Banküberweisung oder mit einer anderen Zahlungsmethode auf ein vom Gewinner zu benennendes Konto ausgezahlt. Kosten, die durch die Überweisung oder Gutschrift des Geldpreises entstehen (z.B. Bankgebühren, Steuern), werden nur dann vom Veranstalter getragen, wenn dies in der Wettbewerbsausschreibung ausdrücklich angegeben wurde. Der Gewinner muss dem Veranstalter die notwendigen Informationen (z.B. im Falle der Überweisung eines Geldpreises seine Bankverbindung) zur Verfügung stellen und erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter diese Informationen gegebenenfalls an den jeweiligen Dritten weiterleitet, um diesem die Zahlung zu ermöglichen. Durch die Auszahlung (z.B. Überweisung auf das genannte Konto) wird der Veranstalter von der Zahlungsverpflichtung bezüglich des Preises befreit. Wird der Geldpreis aufgrund falscher Angaben (z.B. Bankverbindung) oder aufgrund anderer Umstände, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht ausbezahlt, können keine Ansprüche gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
13.6 Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für verlorene, beschädigte oder gestohlene Preise.
13.7 Eine Barauszahlung des Preises ist nicht möglich, es sei denn, es handelt sich um einen Geldpreis.
13.8 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Preise durch Preise von gleichem oder höherem Wert zu ersetzen.
13.9 Wenn der Gewinner gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen hat (insbesondere durch Erfüllung einer der Voraussetzungen für die Disqualifizierung), behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Preise zurückzufordern.
14 Beschränkung der Haftung14.1 Der Veranstalter, seine Organe, Mitarbeiter und Subunternehmer haften ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, und in Fällen leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden, soweit nicht andere zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Diese Beschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
15 Datenschutz15.1 Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich für die Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs (dies schließt die Überprüfung der Teilnahmeberechtigung und der Einhaltung des rechtlichen Rahmens ein). Die vom Veranstalter während des Wettbewerbs verarbeiteten personenbezogenen Daten sind in der Wettbewerbsausschreibung angegeben.
15.2 Der Veranstalter wird die personenbezogenen Daten jedes Teilnehmers nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeiten.
15.3 Die gesammelten personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Wettbewerbs gespeichert und anschließend nach Beendigung des Wettbewerbs gelöscht. Präsentationen von Beiträgen, die aus Gründen der Transparenz immer dauerhalft abrufbar gehalten werden, werden innerhalb dieser Frist nicht gelöscht, es sei denn, der jeweilige Gewinner wünscht etwas anderes. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine längerfristige Speicherung vorsehen, werden die betroffenen Daten spätestens nach Ablauf dieser Pflichten gelöscht und nur zum Zwecke der Erfüllung dieser Aufbewahrungspflichten verarbeitet.
15.4 Es gelten die jeweiligen Datenschutzbestimmungen des Veranstalters.
16 Schlussbestimmungen16.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
16.2 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb vor Ablauf der Teilnahmeperiode zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.
16.3 Diese Teilnahmebedingungen und alle weiteren Bedingungen der Wettbewerbsausschreibung und Ansprüche im Zusammenhang damit unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Hat der Verwender den Vertrag als Verbraucher abgeschlossen, so gelten auch die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen es Staates, in dem der Verwender seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese Bestimmungen dem Verwender einen weitergehenden Schutz gewähren.
16.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam und verbindlich. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Willen und den rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke in den Teilnahmebedingungen.
Datum: Dezember 2020